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Das Angebot der Aktivitäten richtet sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Tagespflegegäste. Um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten und damit eine optimale Betreuung zu ermöglichen, ist ein regelmäßiger Austausch vorgesehen. Als Grundlage dient dabei ein Dokumentationssystem, das die Qualitätsrichtlinien nach §80 SGB XI berücksichtigt.

Die Leistungen beinhalten:

  • Der Einrichtungsträger stellt dem Besucher Räume im Rahmen der Tagespflege zur Nutzung zur Verfügung.
  • Der Einrichtungsträger erbringt folgende Leistungen:
  1. Kontinuierliche Betreuung im Sinne des Vertrages*
  2. Aktivierungsprogramme wie Gedächtnistraining, Bewegungs- und Gehübungen usw.*
  3. Freizeitgestaltung nach den Interessen der Besucher und Möglichkeiten der Einrichtung.*
  4. Verpflegung: Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen (auch Schonkost und Diät) und Kaffee. Kalt- und Heißgetränke sind jederzeit verfügbar.*
  5. Hilfestellung zur Kommunikation, Gruppenarbeit zur Förderung der Gemeinschaft und zur Verhinderung der Isolation.*
  6. Beratung von Angehörigen und Besuchern über soziale Hilfs- und Entlastungsmöglichkeiten.*
  7. Im Tagesablauf anfallende Grundpflege.*
  8. Behandlungspflege, sofern sie teilstationär durchführbar ist.*

* an Werktagen von montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Auf die gesondert berechenbare Leistungen, wie z. B. Fußpflege, Friseur oder Ausflugsfahrten hat der Tagespflegegast keinen Anspruch. Er kann diese in Anspruch nehmen soweit sie vom Träger angeboten werden. Die Zusatzleistungen sind mit dem Kostensatz nicht abgegolten und müssen bei Inanspruchnahme neben dem Tagespflegesatz bezahlt werden.