Um die zusätzlichen Sachleistungen für die Tagespflege zu erhalten, müssen Sie bei ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Tagespflege stellen. Sie können dann zusätzlich zu den bisher erhaltenen Leistungen speziell für die Tagespflege folgende Beträge beantragen:

  • Pflegegrad 1: keine
  • Pflegegrad 2: bis zu 689€
  • Pflegegrad 3: bis zu 1298€
  • Pflegegrad 4: bis zu 1612€
  • Pflegegrad 5: bis zu 1995€
 

Diese Beträge werden nicht ausgezahlt und können nur von der Einrichtung für Pflege- und Fahrtkosten abgerechnet werden.

Kostenaufteilung für Tagespflege (01.09.2023 – 31.08.2024):

Der Pflegesatz für Pflege ist ebenfalls in Pflegegrade aufgeteilt. Diese Kosten werden direkt bis zum oben genannten Betrag mit der Pflegekasse abgerechnet.

  • Pflegegrad 1:  45,96€
  • Pflegegrad 2:  64,20€
  • Pflegegrad 3:  74,41€
  • Pflegegrad 4:  85,96€
  • Pflegegrad 5:  92,10€
 

Die Kosten für den Hol- und Bringedienst betragen je Fahrt:

9,50€ normaler Transport
12,50€ Rollstuhltransport

Diese Kosten können bis zum oben genannten Betrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Für die Betreuungsleistungen (Vergütungsleistungen nach § 43 b) werden unabhängig vom Pflegegrad 8,21€ von der Pflegekasse übernommen.

Der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung beträgt z.Zt. 19,62€ pro Tag. Abhängig von der häufigkeit der Besuche in der Tagespflege, werden bei Fehltagen um 5,00 € ermäßigte Tagessätze bei Unterkunft und Verpflegung berechnet.

Bei Pflegegrad 0 und 1  müssen alle Kosten inkl. Investitionskosten vom Tagesgast selbst übernommen werden.

Diese Kosten werden jährlich neu verhandelt und festgesetzt.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!