Um die zusätzlichen Sachleistungen für die Tagespflege zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Tagespflege stellen. Sie können dann zusätzlich zu den bisher erhaltenen Leistungen speziell für die Tagespflege folgende Beträge seit dem 06.11.2017 ausgeben. Diese Beiträge bir einschließlich 31.10.2018:
- Pflegegrad 1: bis zu 125€ (aus den Entlastungsleistungen)
- Pflegegrad 2: bis zu 689€
- Pflegegrad 3: bis zu 1298€
- Pflegegrad 4: bis zu 1612€
- Pflegegrad 5: bis zu 1995€
Diese Beträge werden nicht ausgezahlt. Sie können nur von der Einrichtung abgerechnet werden.
Kosten der Tagespflege ( ab November 2017 ):
Der Pflegesatz für Pflege und Betreuung beträgt pro Tag derzeit:
Pflegestufe 1: 34,50 Euro (diese Kosten werden direkt bis zum oben genannten Betrag mit der Pflegekasse abgerechnet.)
Pflegestufe 2: 40,30 Euro (diese Kosten werden direkt bis zum oben genannten Betrag mit der Pflegekasse abgerechnet.)
Pflegestufe 3: 46,00 Euro (diese Kosten werden direkt bis zum oben genannten Betrag mit der Pflegekasse abgerechnet.)
Für die Betreuung nach §87b: 5,00 Euro (unabhängig von der Pflegestufe) è werden von der Pflegekasse übernommen.
Die Kosten für den Hol- und Bringedienst betragen ab 01.12.2016 10,00 Euro (einfache Fahrt 5,00 Euro). Die Kosten für einen Rollstuhltransport betragen 16,00 Euro (einfache Fahrt 8,00 Euro). Diese Kosten können bis zum oben genannten Betrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung beträgt ab 01.12.2016 13,90 Euro pro Tag
In der Pflegestufe 0 müssen alle Kosten inkl. Investitionskosten vom Tagesgast selbst übernommen werden, es sei denn er hat Anspruch auf Pflegeleistungen wegen eingeschränkter Alltagskompetenz und/oder zusätzliche Betreuungsleistungen (bis 231,00 Euro).
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